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N.

Lebende Foren Legende

  • »N.« ist der Autor dieses Themas

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1

Donnerstag, 5. Juli 2007, 18:22

Kennst sich jemand mit Handelsrecht aus?

Heute wollte ich bei 'Expert-Klein' 3 Artikel zurückgeben, die ich letzten Samstag gekauft habe, weil ich sie doch nicht brauche. Die Sachen waren noch original verpackt und die Verpackung absolut unangetastet.
So bin ich dann mit dem Bon hin und habe gesagt, daß ich das zurückgeben möchte.
Der Verkäufer eierte zum Filialleiter und der sagte, daß es ginge, ich dafür aber nunr einen Gutschein bekommen könne...
Damit war ich nicht einverstanden und wollte das Geld zurück.
Angeblich ginge das nicht und nehme die Artikel auch nur aus reiner Kulanz zurück, er müsste es gar nicht.

Ich bin der Meinung, daß der Kunde das Recht hat originalverpackte Waren auch ohne Angabe von Gründen bis 2 Wochen nach Kauf zurückgeben zu können. Er meinte, daß das nicht stimme. Als ich ihn aufforderte mir die Geschäftsbedingungen zu zeigen, meinte er, daß er das nicht müsse.
So unterstellte ich ihm, daß es also nirgendwo stehe und er stritt es auch nicht ab.
Ich wollte etwas schriftliches in der Hand halten und er meinte kackfrech, er könne mir es aufschreiben, wenn ich wollte.
Urplötzlich hatte eine Kundin, die angeblich schon eine ganze Weile auf ihn warete - und weg war er...

WAS IST DAS FÜR EIN SERVICE???

Ich bin so bocksauer auf diesen Penner, daß ich unbedingt rausfinden will, ob das stimmt was er mir da vorlaberte, oder ob es nur darum ging, das Geld des Kunden in JEDEM Falle einzubehalten.

Weiß jemand da bescheid?

Danke

Beiträge: 873

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2

Donnerstag, 5. Juli 2007, 18:36

Es gibt kein allg. Rückgabe oder Widerrufsrecht.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt in der Regel nur für besondere Vertriebsformen.
s.a. BGB Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)
Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 359)

Den "Umtausch müssen Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Sie sind also bei einem Fehlkauf auf die Kulanz des Händlers angewiesen.


Paragraph 312:

Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften

(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher

1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. Dem Verbraucher kann anstelle des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer im Zusammenhang mit diesem oder einem späteren Geschäft auch eine ständige Verbindung aufrechterhalten werden soll.

(2) Die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht muss auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 hinweisen.

(3) Das Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht unbeschadet anderer Vorschriften nicht bei Versicherungsverträgen oder wenn

1. im Falle von Absatz 1 Nr. 1 die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrags beruht, auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden sind oder
2. die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt oder
3. die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

Also denke ich mal in deinem Fall bekommst du dein Geld zurück .
Ist ja ein Geschäft zwischen Privatmann und Unternehmer .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bravotuning« (5. Juli 2007, 18:38)


LuxorN

Suchtbolzen

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3

Donnerstag, 5. Juli 2007, 18:53

RE: Kennst sich jemand mit Handelsrecht aus?

Zitat

Original von N.
Ich bin der Meinung, daß der Kunde das Recht hat originalverpackte Waren auch ohne Angabe von Gründen bis 2 Wochen nach Kauf zurückgeben zu können.

das gilt NUR bei fernabsatz- oder haustürgeschäften.
und weder das eine noch das andere war es, wenn du es im geschäft erworben hast.
deshalb hast du DEFINITIV kein recht auf widerruf oder rückgabe.

das hat überhaupt nichts mit geschäftsbedingungen zu tun, das steht halt so im bgb.

agb muss er überhaupt nicht haben (wofür auch?).

sei froh, dass er dir kulanterweise einen gutschein geben würde, das ist doch schon was.
so einen aufstand hätte ich da nicht gemacht, wenn ich (sorry) von der materie keine ahnung habe.

@bravotuning:
wie kommst du darauf, du hast es doch zitiert:

Zitat

Original von Bravotuning
(1) Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher

1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung,
2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder
3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen

bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

flabbs

Haudegen

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4

Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:00

Joar, LuxorN hat da vollkommen recht. Meist ist es nur so, dass als Service vom Unternehmer so ein Rückgaberecht eingeräumt wird und es schon Gang und Gebe ist. Da rechnet man meist gar nicht mehr mit sowas.

Allerdings denke ich doch, dass der Laden AGBs hat (bestimmt ne Vorschrift der Einkaufsgenossenschaft Expert), und die muss er die eigentlich auch zeigen. Naja, ändert ja nix an der Tatsache. Wenn dann nix dazu drinsteht, hast ja trotzdem kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ;)

Trotzdem denke ich aber rein intuitiv, dass Expert bestimmt den Händlern (auch wenn diese selbstständig sind) ne Auflage rfür ne Geld-Zurück-Garantie macht, sonst stände man ja bissl schlecht der Konkurrenz gegenüber da. Vielleicht nochmal bei der Deutschlandvertretung von Expert Fragen, ob die Händler da wirklich frei sind in ihren Ausgestaltungsmöglichkeiten ihrer Geschäfte.

Übrigens ist das hier kein Handelsrecht (HGB!) sondern schönes Schuldrecht (besonderes Schuldrecht BGB!).
Freue mich schon, am nächsten Mittwoch Handels- und Gesellschaftsrecht, in 2 Wochen dann noch Recht2 (Sachenrecht, Schuldrecht und nochn paar andere Sachen), Jeha... Hoffentlich tangiert mich diese Kacke niemals mehr.
Stilo MJ 150PS 3T / Stilo Abarth 5T

N.

Lebende Foren Legende

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5

Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:34

O.k.

Das sind ja schon einige Postings...
Aber: Weshalb kann ich dann bei Media-Markt Ware bis zu 14-Tagen zurückgeben? Ist das was anderes als Expert? Ist 'ne ernste Frage, ich habe ja keine Ahnung von der Materie. Als ich mit meinem ersten Navi nicht zufrieden war, habe ich es 13 Tage nach Kauf zurückgebracht und ich wurde GEFRAGT, ob ich einen Gutschein möchte, oder das Geld zurück...
Man kann ja sogar in Bekleidungsgeschäften, H&M, etc. die Ware wieder zurückgeben und bekommt die Knatter wieder.
Ein Faß habe ich deshalb aufgemacht, weil der Typ von Anfang an derart pampig war, daß mir der Atem stockte.
Das kam mir so vor, wie 'Angriff ist die beste Verteidigung'.
'Wenn ich hier gleich scharf schiesse, dann zieht der Kunde schon den Kopf ein und verpisst sich wieder...'

Und so geht es meiner Meinung nach nicht.

LuxorN

Suchtbolzen

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6

Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:46

RE: O.k.

Zitat

Original von N.
Aber: Weshalb kann ich dann bei Media-Markt Ware bis zu 14-Tagen zurückgeben?

kulanz.

Fabian

Angeber!

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7

Donnerstag, 5. Juli 2007, 21:35

RE: O.k.

Zitat

Original von LuxorN

Zitat

Original von N.
Aber: Weshalb kann ich dann bei Media-Markt Ware bis zu 14-Tagen zurückgeben?

kulanz.


geschickter trick ;)

leute die was zurückgeben kaufen oft gleich wieder etwas...

SuperFLoh [SSB]

Lebende Foren Legende

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8

Donnerstag, 5. Juli 2007, 22:56

RE: Kennst sich jemand mit Handelsrecht aus?

Zitat

Original von N.
Heute wollte ich bei 'Expert-Klein' 3 Artikel zurückgeben, die ich letzten Samstag gekauft habe, weil ich sie doch nicht brauche. ...

Ist übrigens nicht Gegenstand des Handelsrechts, außer du bist da als Unternehmer hingegangen, und wenn du so wenig Plan von deutscher Gesetzeslage hast, dann lass das mit dem Unternehmertum gleich wieder bleiben ...

dom

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9

Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:17

Genauso hab ich gestaunt als ich bei Seat die Cupralippe bestellte. Da meinte man auch das ein Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen sei !!! Bei einem Ersatzteil, wo man noch nicht mal weiß ob es passt bzw. das richtige ist ...

Vorab musste man ebenfalls bezahlen, also noch vor Bestellung/Auslieferung ...
dom

flabbs

Haudegen

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10

Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:46

Kannst ja sagen, dass die Lippe nen Sachmangel hat, weil sie net an den Bravo passt... und dass du deshalb vom Vertrag zurücktreten willst :ugly:
Stilo MJ 150PS 3T / Stilo Abarth 5T

amb

Doppel-As

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11

Freitag, 6. Juli 2007, 00:22

So Kunden hab ich auch jeden Tag. :ugly:

Ich: Ich nehm ihnen das zurück, allerdings nur gg. eine Gutschrift.
Kunde: Nein, ich will keine Gutschrift ich will bares!
Ich: Das kann ich nicht machen, tut mir leid!
Kunde: Ich hab doch 2 Wochen RÜCKGABERECHT wie im Media Markt auch!!! Ich will das schriftlich, und ich will ihren Chef und ich beschwere mich über sie!
Ich: *krach* *boom* *peng* :catch:


@N.: Ich versteh deinen Ärger, alledings is das immer nur Kulanz von den Geschäften. Aber wenn noch alles org. verpackt war hätte man ja auch so nett sein können und Geld ausbezahlen können (machen wir auch manchmal, vorallem wenn man kein Bock auf die Diskussion hat) :D
I love it when a plan comes together.

toppi

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12

Freitag, 6. Juli 2007, 11:11

a) was hat das mit Handelsrecht zu tun :zweifel:
b) Fernabsatzgesetz = 14 T. Rückgaberecht, alles andere ist Kulanz, da aber so gut wie jeder Kulanz gibt ALS SERVICE!!! denken viele sie müssten es. Das Fernabsatzgesetz bezog sich vorm Internet auf sowas wie Otto-Versand, da man dort bei Kleidung z.B. erst sieht ob es passt, wenn man es anprobiert.

grtz

Toppi
:D Wer auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist nicht betrunken :D

Punto60Cult

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13

Freitag, 6. Juli 2007, 14:00

Hi

Ich bin selbst im Einzelhandel tätig. Kleiner Familienbetrieb. Wenn ein Kunde kommt und sagt das ihm der Artikel nicht gefällt und er noch einwandfrei und Original verpackt ist tausche ich den selbstverständlich gegen Bares zurück. Das gehört zum guten Service finde ich.

Das wäre ein Grund für mich in dem Laden nicht mehr einzukaufen. Das ist das Problem heute, es wird nur noch auf den Preis geguckt, der Service zählt nicht mehr.

Zum Thema:

Umtauschen muss er nicht wenn keine Mängel bestehen. Der Gutschein ist ein Angebot des Händlers, das er nicht machen muss. Ich denke mal er will damit vermeiden, das man bei ihm Sachen kauf und sie dann irgendwo billiger sieht und deswegen die Sachen bei ihm zurück gibt. Es gibt auch immer wieder schwarze Schafe die die Kulanz der Händler ausnutzen.

Bei mir hat schon mal jemand versucht Wein umzutauschen den er bei einem anderen Hänler gekauft hat mit einem Kassenzettel von uns.

Sebastian
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Punto60Cult« (6. Juli 2007, 14:00)


amb

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14

Freitag, 6. Juli 2007, 16:02

Jetzt mal ne andere Frage: Hab mir vor genau 8 Tagen eine Nintendo Wii gekauft und jetzt geht sie nicht mehr, sprich bekomm sie nicht mehr an (kein Strom?). Was muss der Händler für mich tun?
I love it when a plan comes together.

Punto60Cult

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15

Freitag, 6. Juli 2007, 16:41

Im Laden gekauft oder im Netz bestellt?

Der Händler muss sie entweder eintauschen oder zum Hersteller einschicken.

Sebastian
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16

Freitag, 6. Juli 2007, 16:54

Hab jetzt mal danach gegoogelt und die Wii ne halbe Std. ohne Strom gelassen dann nochmal ans Netz gesteckt und jetzt gehts wieder :thumb:

Danke trotzdem 8)
I love it when a plan comes together.

ghostuser_12

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17

Freitag, 6. Juli 2007, 17:04

ich hatte auch mal ein fall...bei einem mediamarkt...wollt etwas zurück geben....geld zurück war nicht, haben mir einen gutschein angeboten! Hm dachte ich mir ok nimmst den gutschein. Betrag lag so ca. 100€. Hab dann einfach ein cd rohling gekauft für 1-2€ den rest hat mann mir dann in bar aus gezahlt :ugly:

:no1:

toppi

Kaiser

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18

Freitag, 6. Juli 2007, 17:35

Zitat

Original von HighGT
ich hatte auch mal ein fall...bei einem mediamarkt...wollt etwas zurück geben....geld zurück war nicht, haben mir einen gutschein angeboten! Hm dachte ich mir ok nimmst den gutschein. Betrag lag so ca. 100€. Hab dann einfach ein cd rohling gekauft für 1-2€ den rest hat mann mir dann in bar aus gezahlt :ugly:

:no1:


So hab ichs mal mit nem Saturngutschein gemacht, den ich gewonnen hatte (15,-). Für 1,20 € was gekauft rest Rückgeld.

Geht heute aber nicht mehr, die Karten die man da bekommt werden dann runtergebucht. Nachdem denen das aufgefallen war haben sies schnell geändert ;)
:D Wer auf dem Boden liegen kann ohne sich festzuhalten ist nicht betrunken :D

turbohaller

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19

Freitag, 6. Juli 2007, 18:11

Vor kurzem kam im Fernsehen,

daß nach rel. neuem EU-Recht man immer ein 2-Wöchiges Rückgaberecht hat, ohne wenn und aber! Nenad hätte also recht und sollte den Typ verklagen.

Ich kauf ständig Sachen im Angebot, auch wenn ich nicht ganz sicher bin ob ich sie brauche. Gebe so oft 50% des Gekauften zurück ohne irgendwelche Probleme. Natürlich immer gut in dieser 2-Wochenfrist. Allerdings gehe ich eigentlich gar nicht mehr in kleine Läden, weil sich da keiner an sowas hält.
Selbst Klamotten kann ich so ohne Probleme zurück geben. Also ich glaube nicht, daß das nur alles auf Kulanz geht. Ich war so auch nach einen halben Jahr mal hin, weil was defekt war. Wurde dann gleich gemault, warum ich denn erst jetzt käme. Also das mit den 2 Wochen wird wohl stimmen.
Gerd

Markus

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20

Freitag, 6. Juli 2007, 18:30

RE: Vor kurzem kam im Fernsehen,

Zitat

Original von turbohaller
daß nach rel. neuem EU-Recht man immer ein 2-Wöchiges Rückgaberecht hat, ohne wenn und aber! Nenad hätte also recht und sollte den Typ verklagen.





ich lach mich kaputt..............



wieviele haben jetzt gesagt, dass es KEIN grundsätzliches RECHT auf Rückgabe gibt? Die Klage möchte ich sehen.



edit:/ soeben bei N-TV: Für Verbraucher gibt es beim Kauf einer mangelfreien Waren im Kaufhaus kein rechtlich zugesichertes Rückgaberecht!!!! Bericht läuft noch.