Du bist nicht angemeldet.

Navigation

Noch kein Mitglied?

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Heute noch, bevor ein Anderer schneller ist!

Information

Service

Top Foren

 »  7893 Threads / 118499 Posts

 »  5512 Threads / 74157 Posts

 »  5197 Threads / 84305 Posts

 »  5015 Threads / 59815 Posts

 »  3487 Threads / 42213 Posts

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: CarsFromItaly.info. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lies bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

dutchiii

König

  • »dutchiii« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 912

Registrierungsdatum: 19.12.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

1

Mittwoch, 14. September 2011, 19:28

Mängelkarte wg. Blendstreifen

Vorhin kam ich in eine schön angelegte Großkontrolle.
Da haben sie mir doch glatt eine Mängelkarte wegen meinem Blendstreifen ausgestellt. Müsste ich auf jedenfall ne ABE für haben und er wär ja viel zu heftig groß! Ganze diskutieren half nix. Im gegenteil.. durfte danach erstmal etliche Motoriktests machen und pissen..

Bin der Meinung mal gelesen zu haben, dass dieser 10-11cm groß sein darf und man dafür überhaupt gar keine ABE benötigt.

Hat wer nen Link oder so?

:bash: :bash:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dutchiii« (14. September 2011, 19:28)


fiat5cento

Haut scho hi, oda?

Beiträge: 3 962

Registrierungsdatum: 15.01.2004

Wohnort: Eichstätt

Auto: 188 1.8 16V, 170 1.2 8V, 183 1.8 16V

  • Private Nachricht senden

2

Mittwoch, 14. September 2011, 20:42

RE: Mängelkarte wg. Blendstreifen

10% der Frontscheibenfläche darf er haben und auch nicht mitten im Gesichtsfeld...

Als Faustregel würde ich sagen, er darf so weit in die Scheibe gehen wie die Sonnenblenden, bzw. soweit wie der Scheibenwischer geht.
It's a pretty good night for a drive - so dry up those eyes, dry up those eyes!

dutchiii

König

  • »dutchiii« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 912

Registrierungsdatum: 19.12.2004

Wohnort: Hamburg

  • Private Nachricht senden

3

Mittwoch, 14. September 2011, 21:21

Ich hab was gefunden mit maximal 1/4 Blickfeld. Hab nachgemessen, das haut hin.

Morgen mal zur Wache und denen den Paragraphen vorzeigen. So ein Blödsinn echt :bash:



Wo ist das "zu viel"? :ugly:

epf

Simon Says

Beiträge: 2 497

Registrierungsdatum: 27.09.2003

Wohnort: Neukirchen-Vluyn am schönen Niederrhein

Auto: MiTo 1.4 TB

  • Private Nachricht senden

4

Mittwoch, 14. September 2011, 23:12

hm finde den jetzt auch nicht zu groß, aber was lernt man darauf? Vor Ort diskutieren bringt rein gar nichts ;)

$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

Registrierungsdatum: 09.05.2006

Wohnort: Plz 06

Auto: GPA SS

  • Private Nachricht senden

5

Mittwoch, 14. September 2011, 23:35

Ganz ehrlich...

Schikane!
Die haben die rausgezogen, also mussten die auch was aufschreiben!
Beim Kumpel haben die damals auch nix gefunden... und dann wolltens ganz plötzlich Warndreieck und Verbandskasten sehen (beides nicht mitgehabt). ^^


Finde den auch nicht so schlimm, da habe ich schon krassere gesehen.
ABE ist Käse, da es ja in nen Bereich ist wo niemand durchsehen können muss z.B. (ist ja keine getönte Scheibe)
Für einen Aufkleber auf den Dach oder der Motorhaube brauchste ja auch keine ABE.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »$teppi« (14. September 2011, 23:38)


taz

KAPPA-Fan

Beiträge: 1 112

Registrierungsdatum: 18.06.2004

Wohnort: Zwickau/Sachsen

Auto: Lancia_Kappa_SW_20V, Lancia_Phedra_V6

  • Private Nachricht senden

6

Donnerstag, 15. September 2011, 06:48

Du darfst nur 0,1qm auf der Scheibe bekleben. INSGESAMT.

Heisst bei einer Breite von 1m kann der Streifen 10cm hoch sein. Wenn Du nur den Streifen hast.
Jetzt mess mal deine Scheibe, die wird mit Sicherheit breiter als ein Meter. Daher reduziert sich dann die Höhe. ;)

Ich wäre an deiner Stelle lieber vorsichtig, mit deinen auf den Tisch hauen.
16V Fährt jede Sau! :D :D :D

Bravissimo

Hütchenschubbser

Beiträge: 9 141

Registrierungsdatum: 01.07.2004

Auto: Fiat Punto I 1.2 16V Abarth

  • Private Nachricht senden

7

Donnerstag, 15. September 2011, 09:18

in der ABE steht normal eine Prozentzahl.

wie taz schon sagt, es sind ca. 8cm erlaubt :thumb:

bacardi-brava

Routinier

Beiträge: 358

Registrierungsdatum: 12.10.2008

Wohnort: tirol oberland

Auto: fiat ulysse

  • Private Nachricht senden

8

Donnerstag, 15. September 2011, 10:49

in austria wars bis jetzt so:

der scheibenwischer darf den blendstreifen nicht berrühren,
ausnahme blendstreifen orginal

halblegal maßnahme: kürzere scheibenwischer
mein zweites auto ist ein bordstein-ferrari *lol*

damit der geist zu arbeiten beginnt, muß man dem körper alkohol
zuführen (leopold fiegl ) :D :D

LanciaBertone

***GESPERRT***

  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

  • Private Nachricht senden

9

Donnerstag, 15. September 2011, 13:42

Zitat

Original von taz
Du darfst nur 0,1qm auf der Scheibe bekleben. INSGESAMT.
...


das ist verkehrt so... wie schon geschrieben wurde, es ist eine Prozentzahl (10%) nicht eine einheitliche Flächenangabe...
Bei einem Cinque wären 0,1 qm schon deutlich zu viel... bei nem Kappa ists dagegen ein anderes Verhältnis...

Wie auch immer - fiat5cento hats doch schon perfekt beschrieben, genauso ists:

Zitat

10% der Frontscheibenfläche darf er haben und auch nicht mitten im Gesichtsfeld...
Als Faustregel würde ich sagen, er darf so weit in die Scheibe gehen wie die Sonnenblenden, bzw. soweit wie der Scheibenwischer geht.

flashas

Lebende Foren Legende

Beiträge: 1 671

Registrierungsdatum: 08.09.2007

Wohnort: München

Auto: Punto 188

  • Private Nachricht senden

10

Donnerstag, 15. September 2011, 23:57

Zitat

Original von LanciaBertone
das ist verkehrt so... wie schon geschrieben wurde, es ist eine Prozentzahl (10%) nicht eine einheitliche Flächenangabe...

Quelle?

Also ich denke hier steht sehr viel Halbwissen. Am ehesten vertraue ich da noch auf den Wisch, den ich von CFC habe (auch nur ein Wisch...).

Zusammenfassung:
1. Gesamtfläche aller Aufkleber max 0,1qm.
2. Nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche
3. Scheibenfassung nicht beklebt
4. freie Sicht gewährleistet (vermutlich Ermessenssache)

Quelle: http://www.cfc.de/wb/html/images/produkt…treifen_ABG.pdf
Meine Scotch Whisky Seite mit Deals :)

EnesGTR

Haudegen

Beiträge: 701

Registrierungsdatum: 07.05.2008

Wohnort: Unterfranken

Auto: Focus 2.5 Turbo

  • Private Nachricht senden

11

Freitag, 16. September 2011, 00:37

Zitat

Original von LanciaBertone

Bei einem Cinque wären 0,1 qm schon deutlich zu viel


Das wäre die halbe scheiben :no1:
Improvisieren - Adaptieren - Überwinden

$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

Registrierungsdatum: 09.05.2006

Wohnort: Plz 06

Auto: GPA SS

  • Private Nachricht senden

12

Freitag, 16. September 2011, 09:33

Zitat

Original von flashas

Zitat

Original von LanciaBertone
das ist verkehrt so... wie schon geschrieben wurde, es ist eine Prozentzahl (10%) nicht eine einheitliche Flächenangabe...

Quelle?

Also ich denke hier steht sehr viel Halbwissen. Am ehesten vertraue ich da noch auf den Wisch, den ich von CFC habe (auch nur ein Wisch...).

Zusammenfassung:
1. Gesamtfläche aller Aufkleber max 0,1qm.
...


Mit dem Halbwissen gebe ich dir recht, nur sollte man auch nicht alles glauben was einem so mancher Hersteller erzählt!

Stell dir mal 0,1qm bei folgenden Fahrzeugen vor...





Und jetzt überleg selbst mal was aussagekräftiger ist....
10% der Scheibe oder 0,1qm.

Und als Vergleich... ^^ *ironie*

flashas

Lebende Foren Legende

Beiträge: 1 671

Registrierungsdatum: 08.09.2007

Wohnort: München

Auto: Punto 188

  • Private Nachricht senden

13

Freitag, 16. September 2011, 11:30

Wenn die Scheiben klein sind, kommt der zweite Punkt zum tragen (1/4). Bei großen Scheiben wär's Pech ;) Regeln (oder Gesetze/Verordnungen, was auch immer) sind auch dann gültig, wenn sie keinen Sinn machen.

Aber die Sache ist: Wenn man in der Polizeikontrolle steckt, braucht man nicht mit "Jetzt denken sie doch mal nach, das macht doch keinen Sinn" oder "Ich habe aber inem Internetforum gelesen" anfangen ;) Nur wenn überhaupt, dann hilft "Ich habe die Information, die hier steht und habe mich daran gehalten".

Die 10% werden irgendwo ihren Ursprung haben. Und dann kann man gucken, was glaubhafter ist. Ich hätte da auch lieber was "Festes" in der Hand - vll eintragen lassen?
Meine Scotch Whisky Seite mit Deals :)

$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

Registrierungsdatum: 09.05.2006

Wohnort: Plz 06

Auto: GPA SS

  • Private Nachricht senden

14

Freitag, 16. September 2011, 11:49

Selbst 25% der Scheibe wäre zuviel bei den obigen Autos!

Deine Punkte habe ich auch nochmal gefunden:

Zitat

Nicht betroffen von dieser Verkehrsblattverlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.


Die Frage ist aber nun, zählt ein Blendkeil als Aufkleber in diesem Sinne?

Edit:

Dein Punkt 4 heißt sinngemäß eigentlich
- wenn er im Sichtbereich ist, ist er unzulässig.

Was der Sichtbereich bei einem Fahrzeug ist, ist aber wieder Auslegungssache.

1. es gibt kein "festes" Maß (zB. 8 cm), das für alle Fahrzeuge gilt.
2. es kommt noch zusätzlich darauf an, ob die Folie:
a) undurchsichtig ist
b) durchsichtig ist
c) wie stark die Durchsichtbarkeit (Tönung) ist
d) ob es einen "weichen" Übergang innerhalb der Folie gibt.


Edit2:
Ich habe gerade nochmal versucht einen STVZO-Text oder sowas zufinden. Ich würde, wenn es wirklich wichtig ist mal zum TÜV fahren. die Leute dort müssen es doch wissen!!

Die Lösung oben halte ich im Bezug auf Sonnenblendstreifen für völlig falsch.

Nehmen wir einfach mal zwei fiktive Autos mit rechteckigen Scheiben

Auto A
Scheibe 100x60cm -> 0,6m²

Auto B
Scheibe 120x70cm -> 0,84m²

Auto A
Darf also 0,1m²/1,00m Breite = 10cm Blendkeil fahren

Auto B
Darf also 0,1m²/1,20m Breite = 8cm Blendkeil fahren

Im Verhältnis ist Fahrer B also "gestraft" und muss den kleineren Blendkeil fahren, weil seine Scheibe breiter ist.

Beide Fahrer liegen mit 10cm und 8cm aber noch unter den 25%.

Also je kleiner und besonders, je schmaler meine Scheibe ist um so höher darf mein Blendkeil sein. (bis die 25% erreicht sind dauert das ganz schön) ^^

Das halte ich für sehr unrealistisch und wird dir sicher kein Polizist und TÜV-Mann so abnehmen.

Auto C
Scheibe 70x60cm -> 0,42m²

Auto C
Darf also 0,1m²/0,70m Breite = 14,2cm Blendkeil fahren

Auto C liegt also im legalen Rahmen, da 0,1m² Blendkeil eingehalten wurde und die Scheibe mit 0,42m² groß genug ist, damit das 25% einhält.

Der Fahrer im Sportwagen wäre also der absolute King, was die Höhe des Keils angeht. ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »$teppi« (16. September 2011, 12:23)


LanciaBertone

***GESPERRT***

  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

  • Private Nachricht senden

15

Freitag, 16. September 2011, 12:55

Zitat

Original von flashas
Quelle?
... CFC ...

Zusammenfassung:
1. Gesamtfläche aller Aufkleber max 0,1qm.
2. Nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche
3. Scheibenfassung nicht beklebt
4. freie Sicht gewährleistet (vermutlich Ermessenssache)



Quelle ist mein TÜV Prüfer und der hat richtig Ahnung.
Ich kann das nächste Mal gerne nachfragen wo das steht. Ausserdem ist das auch die Aussage von Foliatec, in den Anbringungsanleitungen von deren Streifen.

Ausserdem reitet mal nicht auf den 10% rum, der Teil mit dem Sichtfeld ist viel wichtger.
Eben auch in Punkt 4 bei Dir... und nein, das ist keine Ermessenssache, das ist ein zentraler Punkt.
Das Sichtfeld darf nicht beinträchtigt werden. Anders als einige meinen ist da aber nicht das persönliche Sichtfeld des jeweiligen Fahrers gemeint (Der Fahrer kann ja auch ein Zwerg sein) sondern es muss für jeden möglichen Fahrer frei sein. Wenn sich nun der 1,95m große Polizist oder Prüfer da reinsetzt, dann muss der auch ein freies Sichtfeld haben. (Is genau wie mit den verstellbaren Sitzen... )
Da bleibt nicht viel an Fläche übrig, die komplett zugemacht werden darf.

Ich finds eh gaga, sich mit undurchsichtiger Folie seine Scheibe abzukleben, man sieht da echt deutlich weniger um sich rum als mit freier Scheibe.
Machts al ab, wieviel Drumrum manda auf einmal wieder sieht... :D
Ich nehm nur durchsichtige Blendstreifen aus getönter Folie.
da sind dann sogar ABE-Zettel dabei und damit gabs auch noch nie Probleme mit der Rennleitung...

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »LanciaBertone« (16. September 2011, 13:08)


LanciaBertone

***GESPERRT***

  • »LanciaBertone« wurde gesperrt

Beiträge: 8 647

Registrierungsdatum: 23.06.2004

  • Private Nachricht senden

16

Freitag, 16. September 2011, 13:21

Zitat

Original von $teppi
...

Der Fahrer im Sportwagen wäre also der absolute King, was die Höhe des Keils angeht. ^^


genau Steppi, aber der Enten-Fahrer wäre der Kaiser... :D



Bei solchen Autos ode auch beim X1/9, ist es völlig gaga, da müssten ja dann solche Regelungen auch zutreffen.
Bei meinen X verzichte ich ganz auf Blendstreifen oder auch Schriftzüge, man sieht eh schon so wenig durch die kleine niedrige Scheibe... Da kännte man höchstens unten nen Streifen anbringen. Wenn dann aber mal ein kleiner Fahrer damit unterwegs wäre, sieht der wieder nix... übrigends ein KO-Kriterium für die ganzen neumodischen unten angebrachten Tuning-Schriftzüge...
Letztens kam mir ne kleine Oma mit ihrer C-Klasse entgegen, die hat allen ernstes zwischen Lenkradkranz und Armaturenbrett durchgeschaut beim fahren...

schneemann

Suchtbolzen

Beiträge: 3 605

Registrierungsdatum: 22.06.2004

Wohnort: Kaufbeuren

Auto: 198 - 176 - 128AS

  • Private Nachricht senden

17

Freitag, 16. September 2011, 13:59

Zitat

Original von $teppi
Ganz ehrlich...

Schikane!
Die haben die rausgezogen, also mussten die auch was aufschreiben!
Beim Kumpel haben die damals auch nix gefunden... und dann wolltens ganz plötzlich Warndreieck und Verbandskasten sehen (beides nicht mitgehabt).


Also haben sie doch was gefunden.
Werdet mal erwachsen, bringt eure Kisten in Ordnung und merkt euch, daß die Herren und Damen IMMER am längeren Hebel sitzen und nur ihren Job tun.
Mit ein wenig Höflichkeit und Anstand kommt man immer weiter - gerade bei Konfronationen mit der Staatsmacht.


$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

Registrierungsdatum: 09.05.2006

Wohnort: Plz 06

Auto: GPA SS

  • Private Nachricht senden

18

Freitag, 16. September 2011, 15:11

@Schneemann,
Da stimme ich dir voll und ganz zu. Wenns man einfach nicht übertreibt, braucht man sich keine Gedanken machen. Höflichkeit und Sachlichkeit sind sicher auch nicht fehl am Platz bei Kontrollen.

Ansonsten was ich damit sagen wollte, wenn man an den Falschen gerät, der strickt nach Vorschrift arbeitet und irgendwas vlt. doch nicht so passt, wie es sein sollte, dann kann man eh nix machen und muss in den sauren Apfel beißen!

@Manni
Joa die Ente wäre auch son Kanditat. ^^

Aber es zeigt nur, dass diese Regelung totaler Blödsinn wäre/ ist.

thies

Routinier

Beiträge: 279

Registrierungsdatum: 07.08.2009

Wohnort: Oberhausen (gebürtig Dresden)

Auto: Fiat Qubo Bolero Rot 1,3 Multijet

  • Private Nachricht senden

19

Freitag, 16. September 2011, 16:01

Wie breit ist den eigentlich der Serienkeil bei manchen Fahrzeugen?

Kann man sich nicht daran orientieren?

$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

Registrierungsdatum: 09.05.2006

Wohnort: Plz 06

Auto: GPA SS

  • Private Nachricht senden

20

Freitag, 16. September 2011, 16:04

Zitat

Original von thies
Wie breit ist den eigentlich der Serienkeil bei manchen Fahrzeugen?

Kann man sich nicht daran orientieren?


Ich denke nein, weil...
- der erstens transparent ist und es ja nur eine Tönung darstellt und
- zweitens die gesamte Scheibe als solches ja geprüft und abgenommen ist und dies durch die Markierungen/ Bezeichnungen ja auch bestätigt wird.