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$teppi

Suchtbolzen

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21

Donnerstag, 26. April 2012, 14:03

Zitat

Original von achwassolls

Zitat

Original von $teppi
Genauso wenn du auf einer Straße nacheinander in 10 Blitzer fährst... dann zählt nur der teuerste bzw. schwerste Verstoß!

Dies ist in der Schweiz leider nicht der Fall.

Als einer in Zürich im Tunnel auf der linken, eigentlich gesperrten Spur fuhr, kriegte er als Strafe irgendwie 18x Rotlicht überfahren. (also 18 x 250.– CHF) :eek2:


Kann aber auch nicht GANZ stimmen, da in der Schweiz (zumindest lt. unseren Schweizer-Kollegen auf Arbeit) die höhe der Strafe am Einkommen bemessen wird. (also Grundbetrag * Einkommensmultiplikator vereinfacht gesagt)

Krass finde ich das trotzdem.

Achso mein Beispiel ist nicht ganz aus der Luft gegriffen. Auf der A4 gibts eine Tunnelkombination mit insgesamt 4 Blitzern... der Kumpel hat die damals alle erwischt und musste halt den größten Verstoß bezahlen. (~130€ und 3 Punkte)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »$teppi« (26. April 2012, 14:03)


achwassolls

Langsamfahrer

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22

Donnerstag, 26. April 2012, 14:36

nö, die höhe der busse wird erst bei Verhandlung vor dem Richter nach gehalt berechnet.


bei einfachen Vergehen wie Rotlicht etc. ist der Betrag ja klar festgesetzt.

kann ja die polizei nichts dafür, dass der 18 Rotlichter überfährt. (die roten X an der Tunneldecke)

180 km/h --> Zeit in den 4. zu schalten :drive:

cobraeyez II

Foren Gott

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23

Donnerstag, 26. April 2012, 21:44

Zitat

Original von fseres

Zitat

.
das geht scheinbar sogar soweit, dass im vorfeld festgelegt wird wieviel "tagesumsatz" ein polizeibeamter in entsprechender position zu bringen hat..

und wenn die finanziell gesteckten ziele nicht erreicht werden, wird solange gesucht und gemessen bis die kohle drin ist..

Das ist Bullshit.

sag's dem typen von der polizeigewerkschaft in brandenburg oder berlin,
der diese praxis vor nicht allzulanger zeit in einer reportage angeprangert hat. :catch:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cobraeyez II« (26. April 2012, 21:47)


Punto60Cult

Moderator

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24

Freitag, 27. April 2012, 07:24

Doppeltbestrafung geht in Deutschland schon.

Nehmen wir an dir fährt ein Provida wagen hinterher. Der erwischt dich mit 20 zu viel auf der A1, du wechselst dann auf die A2 und begehst dort einen Abstandsverstoß oder nochmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Dann musst du beides Zahlen.

Sebastian
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

diabolic

Tripel-As

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25

Freitag, 27. April 2012, 09:39

das ist dann aber kein doppelverstoss.

doppelverstoss wäre, wenn du auf der a1 im selben
abschnitt 2x ertappt wirst.

$teppi

Suchtbolzen

Beiträge: 3 134

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26

Freitag, 27. April 2012, 10:00

Zitat

Original von Punto60Cult
Doppeltbestrafung geht in Deutschland schon.

Nehmen wir an dir fährt ein Provida wagen hinterher. Der erwischt dich mit 20 zu viel auf der A1, du wechselst dann auf die A2 und begehst dort einen Abstandsverstoß oder nochmal eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Dann musst du beides Zahlen.

Sebastian


Ist kein Doppelverstoß im Sinne von einer Messstation bzw. ein und der selben Situation! Wie gesagt wenn du mit 100km/h zuviel geblitzt wirst, Telefon und Stulle in den Händen hast, der Gurt an der Seite baummelt und nur eine Zeitung zwischen dich und deinen Vorderman passt und Alles auf dem Foto gut erkennbar ist dann gibts nur eine Strafe!
Genauso eben Blitzer auf der selben Strecke bzw. im selben Streckenabschnitt.

geheim5000

Tripel-As

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27

Freitag, 27. April 2012, 11:24

also ich kenne im bekanntenkreis fälle von doppelbestrafung

zu schnell + nicht angeschnallt

2 mal auf einer strecke zu schnell

2 mal am gleichen tag in gleichen blitzer

wurde alles einzeln gehandelt und bestraft

fseres

Routinier

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28

Freitag, 27. April 2012, 16:44

Zitat

Original von cobraeyez II
sag's dem typen von der polizeigewerkschaft in brandenburg oder berlin,
der diese praxis vor nicht allzulanger zeit in einer reportage angeprangert hat. :catch:

Das, was ich gefunden habe, liest sich aber anders: Gerade in Brandenburg geschehen besonders viele geschwindigkeitsbedingte Unfälle. Auch Politessen müssen keinen festen Umsatz bringen.

fseres

Routinier

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29

Freitag, 27. April 2012, 17:11

Verbot der Doppelbestrafung:
Niemand darf wegen der selben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Beispiel: Ich fahre einmal zu schnell durch einen Blitzer, werde geblitzt und ich bekomme dafür aber zwei Strafmandate.

Tateinheit:
Dieselbe Handlung verletzt mehrere Strafgesetze oder ein Strafgesetz mehrmals. Eine Strafe, die sich nach dem Gesetz richtet, dass die höhere Strafe androht.

Beispiel: Ich breche ein: Betrete fremdes Grundstück -> Hausfriedensbruch - Hebele ein Fenster auf -> Sachbeschädigung - Haue dem Bewohner eins auf die Mütze -> Körperverletzung - Nehme etwas mit -> Diebstahl = Eine Strafe z.B. für Diebstahl, da höhere Strafe darauf steht als für die anderen Taten.

Beispiel: Ich fahre andauernd über mehrere Kilometer zu schnell und werde zwei Mal auf der selben Strecke geblitzt, sagen wir, Kontrollstellen 30 km auseinander = Eine Strafe
Hier kommt es auf die konkreten Verhältnisse an, ob ein Tatzusammenhang da ist oder nicht.

Tatmehrheit:
Taten, die gleichzeitig abgeurteilt werden und nicht in Tateinheit stehen. Strafe: Gesamtstrafe, gebildet aus den Strafen der einzelnen Taten
Beispiel: Zu schnell + Nicht angeschnallt. Zu Schnell Fahren ist ein Begehungsdelikt, nicht anschnallen ein Unterlassungsdelikt = zwei Handlungen

Es kommt immer auf die individuellen Verhältnisse an, zudem gibt es zu dem Thema eine weitläufige ständige Rechtsprechung, welche Taten in Tateinheit, und welche Taten in Tatmehrheit stehen.

punto freak

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30

Freitag, 27. April 2012, 22:26

ich hatte mal ne 3 fach Bestrafung
sperrlinie , telefoniert und nicht angeschnallt