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Zitat
Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere Nachrüstteile. Bekomme ich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen neuen ABE-Abdruck?
Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie zum Beispiel den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.
Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!
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Moderator
Registrierungsdatum: 14.10.2004
Wohnort: Frankfurt am Main
Auto: Punto 176 60er Cult
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Mr. Killertomate
Registrierungsdatum: 20.06.2009
Wohnort: Jüchen
Auto: Audi A5 Coupe 3.0 TDI Quattro S-Tronic
Zitat
Original von $-Little-L-$
das sind 7x15 ET30 oder ?
Es geht ganz einfach
http://www.borbet.de/de/kontakt/kontakt.php
Nutze das Kontaktformular und in 1 - 3 Tagen hast du das komplette Gutachten als PDF auf deiner E-Mail Adresse
Zitat
Original von -=Devil=-
Gleich mal vorweg: Bei Borbet habe ich eben angerufen. Die können mir nicht weiterhelfen, da meine Borbet F offenbar nur als Zubehörfelgen verkauft wurden. Daher haben sie selbst kein Gutachten zu den Felgen.
:
Zitat
Original von StefanB
Welche Felgengröße ist das ?
7x15 oder 7,5x16 ?
Zitat
Hallo,
ein Gutachten dieser Felgen gibt es für Ihren PKW leider nicht. Der TÜV hat diese Räder auf diesem PKW nicht geprüft, da die Felgen bereits aus dem Programm genommen wurden, bevor der PKW auf den Markt kam.
Wenn Sie diese Felgen trotzdem montieren möchten, muss beim TÜV ( nicht bei der DEKRA ) eine Einzelabnahme vorgenommen werden. Diese Einzelabnahme kostet, je nach TÜV, zwischen 50 € und 200 €.
Sie benötigen dazu unser Festigkeitsgutachten der Felgen und zudem vom Reifenhersteller eine sogenannte "Bestätigung zu Verwendbarkeit der Reifen" auf diesen Felgen.
Sie sollten aber in jedem Fall vor der Montage mit Ihrem TÜV über die Möglichkeit einer Eintragung reden, denn möglicherweise werden Sie bei der Vorführung der Felgen aufgefordert, diese Kombination von Felgen / Reifen zu demontieren.
Anbei erhalten sie Vergleichsgutachten, welches sie im Falle einer Einzelabnahme benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Borbet GmbH
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »-=Devil=-« (3. Mai 2012, 21:46)
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Mr. Killertomate
Registrierungsdatum: 20.06.2009
Wohnort: Jüchen
Auto: Audi A5 Coupe 3.0 TDI Quattro S-Tronic
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Markus« (4. Mai 2012, 08:03)