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Svauly

Haudegen

  • »Svauly« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 30. Januar 2005, 22:37

Frage zu Überrollbügeln

Guten Abend
hab in der aktuellen Sound Off nen Auto gesehen das hat nen Ü-Bügel aus runden durchsichtigen Plexi drin. Mir ist schon klar das die ganze Geschichte nicht zum Schutz beiträgt sieht aber nett aus vorallem wenn das so schön Beleuchtet ist wie bei der Karre. Dürfte man so was bei uns in Deutschland, weil soweit ich weiß muss ein Käfig oder Ü-Bügel doch eingetragen werden.

Mfg Sven
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Scorpion

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2

Sonntag, 30. Januar 2005, 22:40

Ja, mußt du eintragen lassen. Aber auch meiner dient nur als Optik und nicht zur Sicherheit, da er aus ALU ist. Aber dennoch wird er eingetragen.

Darfst halt nur nicht bei einem Unfall mit dem Kopf oder sonstigen Körperteile dich daran verletzten könnten

Svauly

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3

Sonntag, 30. Januar 2005, 22:50

Meinst du das sowas Sinn hat mal nen Tüver zu Fragen, weil Gutachten oder ähnliches bekomme ich für Plexi ja nicht.

MfG Sven
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Scorpion

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4

Sonntag, 30. Januar 2005, 22:53

Fragen kostet nix.... Aber ob sowas mit Beleuchtung eingetragen wird, ist fraglich. obwohl er ja nur indirekt über LED's beleuchtet wird.

malik

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5

Montag, 31. Januar 2005, 13:53

nicht zulässig im strassenverkehr
:bash: übergutenklangkopfzerbrecher alternativkonzeptliebhaberund perfektweichenbastler :bash:
und fan der Br- schwachsinnsabstimmung

Svauly

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6

Montag, 31. Januar 2005, 14:14

Irgendwie hab ich mir das fast gedacht!

Naja dann halt nicht, wie schaut das denn aus wenn ich so ein Gebilde in den Kofferraum bauen würde und auch nur da?
Also das ganze ist dann natürlich von außen nicht sichtbar, da ja Heckablage darüber ist.

MfG Sven
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