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Benni2703

Mitglied

  • »Benni2703« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 30

Registrierungsdatum: 08.01.2005

Wohnort: Fürth

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1

Donnerstag, 28. April 2005, 17:56

Mal ne TÜV Frage zum Anschluss der Nebelscheinwerfer

Hi Forum!

Vor zwei Jahren hatte ich die Nebler grad frisch eingebaut, waren noch nicht mal angeschlossen.

Habe dann diesen Mangel beim TÜV bekommen, Nebler ohne Funktion. Sollte ich halt anschließen demnächst...

Hab ich dann auch gemacht, aber natürlich nicht an die Originale Schalterleiste sondern Seperat. War mir alles zu viel Arbeit, hab auch nie einen Gedanken an den TÜV verschwendet.

Der Schalter ist jetzt sauber und Fachmännisch unterm Lenkrad angebracht. Kann der TÜV das bemängeln? Gibts ne Regelung das der Nebelscheinwerfer, auch wenn er nachträglich eingebaut wird, Original angeschlossen wird?

Damals hat er mich noch gefragt wo bei mir die Nebler angehen, er hat dann überall gesucht und gefragt ob wo ein Schalter ist. Das hat mich glauben lassen das ihm das egal ist wo die angehen. Ich hab ihm dann gesagt das sie noch nicht angeschlossen sind :-)

Also im Juni hab ich TÜV, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

Danke schonmal!

Benni

Guenni

Routinier

Beiträge: 424

Registrierungsdatum: 23.06.2004

Wohnort: Zuzenhausen

Auto: Fiat Croma 1,9JTD16V Emotion, Fiat Bravo 1,4TJet Sport

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2

Donnerstag, 28. April 2005, 18:00

Ne müssen nicht original angeschlossen sein, aber es gibt ne vorschrift wo drinsteht, das entweder Standlicht oder Abblendlicht auch an sein muss, wenn die Nebler an sind.
Ne vorschrift wo der Schalter sitzen muss gibt es nicht.
Sie müssen halt nur funktionieren.
Traeume nicht dein Leben, lebe deinen Traum !!!

Beiträge: 1 311

Registrierungsdatum: 06.01.2004

Wohnort: Wörth am Rhein

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3

Donnerstag, 28. April 2005, 18:08

Zitat

Original von Guenni
Ne müssen nicht original angeschlossen sein, aber es gibt ne vorschrift wo drinsteht, das entweder Standlicht oder Abblendlicht auch an sein muss, wenn die Nebler an sind.
Ne vorschrift wo der Schalter sitzen muss gibt es nicht.
Sie müssen halt nur funktionieren.


So sieht es aus, wo der schalter ist ist vollkommen egal solange er dich nicht behindert oder gefärdet.
Die nebelscheinwerfer dürfen nur angehen wenn mindestens das standlich an geschaltet ist und es muss eine (Grüne) glaube ich Kontrolleuchte geben.
Fiat Freunde Karlsruhe


Ich bin klug, schön und gebildet, doch das Beste ist meine grenzenlose Bescheidenheit!

Guenni

Routinier

Beiträge: 424

Registrierungsdatum: 23.06.2004

Wohnort: Zuzenhausen

Auto: Fiat Croma 1,9JTD16V Emotion, Fiat Bravo 1,4TJet Sport

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4

Donnerstag, 28. April 2005, 18:10

Zitat

Original von Meister Lampe

Zitat

Original von Guenni
Ne müssen nicht original angeschlossen sein, aber es gibt ne vorschrift wo drinsteht, das entweder Standlicht oder Abblendlicht auch an sein muss, wenn die Nebler an sind.
Ne vorschrift wo der Schalter sitzen muss gibt es nicht.
Sie müssen halt nur funktionieren.


So sieht es aus, wo der schalter ist ist vollkommen egal solange er dich nicht behindert oder gefärdet.
Die nebelscheinwerfer dürfen nur angehen wenn mindestens das standlich an geschaltet ist und es muss eine (Grüne) glaube ich Kontrolleuchte geben.


Ne Lampe braucht man nicht mal.
Bei diesen Zusatzneblern ist auch nur ein einfacher Schalter dabei ohne lämpli.

Gruß Guenni
Traeume nicht dein Leben, lebe deinen Traum !!!