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Gino

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  • »Gino« ist der Autor dieses Themas

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1

Samstag, 10. Februar 2007, 14:01

Xenon Auf Punto I

Hallo zusammen.
ich wollte mir für meinen Punto ein Xenon kit kaufen, so nun weiss ich nicht ob das mit den orginalen scheinwerfer funktioniert? Weil ich denle die temperatur in denn scheinwerfer wärme ist als sonst?
Kann mir da jemand weiter helfen?

mfg

Bellamacchina

Foren Gott

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2

Samstag, 10. Februar 2007, 14:36

Die Temps. sind geringer als mit normalen Halogen Birnen


Mfg Björn

Gino

Doppel-As

  • »Gino« ist der Autor dieses Themas

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3

Samstag, 10. Februar 2007, 14:58

also müsste es eigentlich klappen ? ohne probleme

schmitti

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4

Samstag, 10. Februar 2007, 14:58

Beim GT müsste die Eintragung ja einfach zu machen sein? Oda? Der hat doch SW-Reinigung und Elektrische LWR?


Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

Python

Äh.. Scusi? Babedibubi?

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5

Samstag, 10. Februar 2007, 15:35

Zitat

Original von schmitti
Beim GT müsste die Eintragung ja einfach zu machen sein? Oda? Der hat doch SW-Reinigung und Elektrische LWR?


Naja es geht da ja nicht um die el. LWR sondern eine automatische LWR die sich bei jedem Start einstellt. Und Nachrüst-Xenon bekommt man nur eingertagen mir geprüften Nachrüstteile, Linsenscheinwerfer und OHNE Streuscheibe. Sonst kannste es knicken. Aber das wurde hier sicher schon sehr oft diskutiert.

In diesem Sinne

Euer Python

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6

Samstag, 10. Februar 2007, 17:43

klappt beim punto problemlos, funktioniert bestens und ist ein super licht.

Punto-Driver

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7

Sonntag, 11. Februar 2007, 16:15

Das größte problem wir an der achse den LWR passen dran zubauen....da bin ich schon die ganze zeit am rumdenken...ich habe einen von der E-klasse hier liegen nur zwichen motor und lwr-geber sitz noch ein steuergerät und das fehlt mir und ich weiß nicht ob das mit dem lwr-motor vom punto geht weil der keine rückmeldung giebt wie die lampen stehen,...und das steuergerät brauch aber ein rückmeldesignal vom motor um die lampen zu regeln...ist ein kleiner teufelskreis.

Wenn jemand da ne andere möglichkeit kennt so solle er sie mir mitteilen

Saar-GT´s


8

Sonntag, 11. Februar 2007, 17:02

die leuchtweitenregulierung ist es kleinste problem die gitbs fertig zum kaufen von hella

klick

es problem ist die passenden scheinwerfer herzukriegen xenonlicht darf nur in scheinwerfernverbaut sein die auch dafür geprüft sind

die einzigste möglichkreit wäre hier die hörmann scheinwerfer fürn punto mit den hella xenon scheinwerfer fürn focus zu kombienieren dann könnte es klappen

FiatUno

König

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9

Sonntag, 11. Februar 2007, 17:11

oder einfach scheinwerfer einbauen die von werk aus schon xenon haben.

Sprich: komplettes system aus nem anderen auto übernehmen....

Beispiel Polo 6NF (GTI) Scheinwerfer und komplettes Equipment mit übernehmen....

Beiträge: 916

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10

Sonntag, 11. Februar 2007, 18:46

das lohnt sich doch alles gar nicht, dann steckt du mal ganz schnell 500-1000euro in dein licht...

Punto-Driver

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11

Montag, 12. Februar 2007, 20:28

Zitat

Original von tuningmichl
die leuchtweitenregulierung ist es kleinste problem die gitbs fertig zum kaufen von hella

klick

es problem ist die passenden scheinwerfer herzukriegen xenonlicht darf nur in scheinwerfernverbaut sein die auch dafür geprüft sind

die einzigste möglichkreit wäre hier die hörmann scheinwerfer fürn punto mit den hella xenon scheinwerfer fürn focus zu kombienieren dann könnte es klappen



Das ist ja mal was....glaube ne abname für den scheinwerfer zu bekommen ist nicht so schwer.....aber das set ist gut das ist so gut wie gekauft :drive:

Zitat

das lohnt sich doch alles gar nicht, dann steckt du mal ganz schnell 500-1000euro in dein licht...


soll sich ja auch nicht lohnen....soll ja nur gut aus sehen und mehr licht bringen....scheiß egal was es kostet juckt doch keine sau... (nicht böse gemeint)

Saar-GT´s

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Punto-Driver« (12. Februar 2007, 20:32)


Speedsta79

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12

Dienstag, 13. Februar 2007, 08:17

Zitat

Original von Turbo_Pole
das lohnt sich doch alles gar nicht, dann steckt du mal ganz schnell 500-1000euro in dein licht...


es lohnt insofert dass manN ne legale umrüstung hinbekommt die die anderen nich so blendet wie wenn manN nen xenonbrenner in nem halogenscheinwerfer verwendet ;)

zudem die ganzen umrüstkits von ebay und co sind unter anderem auch illegal weil die xenonbrenner NIE typisiert sind ;) einzig der ballast hat jeweils ein e-zeichen dass sich auf die elektromagnetische verträglichkeit bezieht.
Xenonlook Superwhite - What else? :thumb:

Gino

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13

Donnerstag, 22. Februar 2007, 10:27

So ich habe mir jetzt das Xenon set besorgt. nun eine andere frage die meisten Xenon lampe haben diese runde lupe drin, und bei den originalen scheinwerfer sind die ja nicht da.
Mein frage ist muss ich dann auch die scheinwerfer wechseln?

TOF

'''''''''

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14

Donnerstag, 22. Februar 2007, 10:35

Xenon in Scheinwerfern mit Streuscheibe?! :pfeif: :hmm: :autsch:

//edit:

Aus: Xenon im Bravo !!

Zitat

Original von Bender
Ein Ausschnitt von HELLA:

"Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten

Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte.

Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordn etz,und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte
Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.

Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.
Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.

Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer.

Speedsta79

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15

Donnerstag, 22. Februar 2007, 15:14

wennde es legal willst und nich blenden willst ja
Xenonlook Superwhite - What else? :thumb:

WoodmanGT

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16

Donnerstag, 22. Februar 2007, 19:36

Zitat

Original von Speedsta79
wennde es legal willst und nich blenden willst ja


Wenn Du mal in der von TOF angegeben Quelle liest, so wirst Du merken, dass nur Komplettsysteme, die von Anfang an auf Xenon Betrieb ausgelegt sind, legal sind.
Alles andere scheint illegal zu sein. Bleibt die Frage, ob man das nicht trotzdem eingetragen bekommt.


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Haudegen

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17

Freitag, 23. Februar 2007, 09:20

hab nach dem thread hier mich auch mal umgeguckt....
mir ist dabei aufgefallen, das es einmal Xenon-birnen gibt und BI-Xenon birnen!
Sind BI-Xenon birnen nicht vergleichbar mit den H4 , also eine Birne für Abblendlicht und Fernlicht?

Hmm...meine Meinung, am besten warten bis komplett-scheinwerfer kommen anstatt da rumzubasteln...mir kam letztens son Xenon Corsa B entgegen! Hatte noch 3 minuten danach noch kopfschmerzen...
[IMG]http://www.carsfromitaly.info/galerie/bilder/bild-7252.jpg[/IMG]

Speedsta79

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18

Freitag, 23. Februar 2007, 10:28

woodman leider gibt es prüfer die keine ahnung haben und das eintragen. jede politesse (überspitzt gesagt) kann das aber wieder austragen lassen ;)

der witz ist die ganzen xenon-kit brenner haben schonmal kein e-zeichen was das 1. problem darstellt. das 2. problem ist der halogenscheinwerfer - denn dieser ist nicht für xenon brenner zugelassen (meistens steht die h-fassung ja auch aufm scheinwerfer drauf. 3. problem ist die automatische leuchtweitenregulierung und das 4. die automatische reinigungsanlage.

erst wenn alles erfüllt ist ist eine legale eintragung erst denkbar
Xenonlook Superwhite - What else? :thumb:

Bellamacchina

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19

Freitag, 23. Februar 2007, 13:23

und warum wollte ihr das immer eingetragen bekommen??
macht es rein und gut ist.
Blenden tun alle Xenon Lichter auch bei BMW oder so. Ist doch scheiß egal!!
Wenn die scheinwerfer richtig eingestellt sind ist das auch alles nicht so schlimm!

Mfg Björn

WoodmanGT

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20

Freitag, 23. Februar 2007, 16:09

Zitat

Original von Speedsta79
woodman leider gibt es prüfer die keine ahnung haben und das eintragen. jede politesse (überspitzt gesagt) kann das aber wieder austragen lassen ;)

der witz ist die ganzen xenon-kit brenner haben schonmal kein e-zeichen was das 1. problem darstellt. das 2. problem ist der halogenscheinwerfer - denn dieser ist nicht für xenon brenner zugelassen (meistens steht die h-fassung ja auch aufm scheinwerfer drauf. 3. problem ist die automatische leuchtweitenregulierung und das 4. die automatische reinigungsanlage.

erst wenn alles erfüllt ist ist eine legale eintragung erst denkbar



ich hab nie was anderes behauptet. Ich wollte Deine Aussage nur relativieren, dass das dann noch lange nicht legal ist, wenn er einfach nur Xenonbrenner mit dieser automatischen LWR in Klarglas statt in Streuscheibenscheinwerfer einbaut.


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