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Äh.. Scusi? Babedibubi?
Registrierungsdatum: 28.09.2003
Wohnort: 79650 Schopfheim Motto: Sprit, Shit oder ein geiler Ritt
Auto: Fiat Uno 1.3 Turbo MK II Eleganza;Chrysler 300C Touring
Zitat
Original von schmitti
Beim GT müsste die Eintragung ja einfach zu machen sein? Oda? Der hat doch SW-Reinigung und Elektrische LWR?
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König
Registrierungsdatum: 31.12.2003
Wohnort: Tostedt
Auto: Punto 2l 16VT + Audi A8 + Alfa 156 SW + Golf2 GTI 2E
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GT verliebt E.V.
Registrierungsdatum: 17.11.2003
Wohnort: Saarland
Auto: Punto GT 3 / Mercedes s203 V6 AMG Edition
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König
Registrierungsdatum: 17.11.2003
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Auto: Subaru Impreza WRX STI MY08
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König
Registrierungsdatum: 31.12.2003
Wohnort: Tostedt
Auto: Punto 2l 16VT + Audi A8 + Alfa 156 SW + Golf2 GTI 2E
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GT verliebt E.V.
Registrierungsdatum: 17.11.2003
Wohnort: Saarland
Auto: Punto GT 3 / Mercedes s203 V6 AMG Edition
Zitat
Original von tuningmichl
die leuchtweitenregulierung ist es kleinste problem die gitbs fertig zum kaufen von hella
klick
es problem ist die passenden scheinwerfer herzukriegen xenonlicht darf nur in scheinwerfernverbaut sein die auch dafür geprüft sind
die einzigste möglichkreit wäre hier die hörmann scheinwerfer fürn punto mit den hella xenon scheinwerfer fürn focus zu kombienieren dann könnte es klappen
Zitat
das lohnt sich doch alles gar nicht, dann steckt du mal ganz schnell 500-1000euro in dein licht...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Punto-Driver« (12. Februar 2007, 20:32)
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Tripel-As
Registrierungsdatum: 15.02.2005
Wohnort: CH: Wettswil (ZH)
Auto: Toyota Highlander Hybrid
Zitat
Original von Turbo_Pole
das lohnt sich doch alles gar nicht, dann steckt du mal ganz schnell 500-1000euro in dein licht...
Zitat
Original von Bender
Ein Ausschnitt von HELLA:
"Illegale Xenon-Nachrüstung ist gefährlich und verboten
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, Versicherungsschutz wird eingeschränkt - Bis zu 100-fach höhere Blendwerte.
Vor dieser Bastelanleitung wird gewarnt: Man kaufe ein Set mit Kabeln, Xenon-Lichtquelle und Vorschaltgerät, entferne die Halogenlampe aus dem Scheinwerfer, säge ein Loch in die Abdeckkappe, stecke die Xenonlampe in den Reflektor, verbinde das elektronische Vorschaltgerät mit dem Bordn etz,und fertig ist der Xenon-Scheinwerfer. Wer so handelt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer durch extreme Blendung und verhält sich gesetzwidrig: die Betriebserlaubnis seines Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschränkt. Legal sind lediglich komplette, typgeprüfte
Xenon-Scheinwerfer-Sets inklusive automatischer Leuchtweitenregulierung und Scheinwerfer-Reinigungsanlage.
Darum ist es verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenonscheinwerfer zu machen:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.
Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
Hohe Blendwerte: Bei Messungen im Lichtlabor haben Hella-Spezialisten festgestellt, dass die aktive Lichtverteilung eines Scheinwerfers, der für Halogenlampen entwickelt wurde und nun illegal mit einer Xenon-Lichtquelle betrieben wird, in keiner Weise mehr den ursprünglich berechneten Werten entspricht. Bei Reflexionssystemen wurden Blendlichtwerte gemessen, die die zulässigen Grenzwerte bis zum 100-fachen überschreiten. Die Scheinwerfer dieser Fahrzeuge haben dann keine Hell-/Dunkel-Grenze mehr und sind auch nicht mehr einstellbar. Die Blendlichtwerte entsprechen denen von Fernscheinwerfern. Dies führt zu einer massiven Gefährdung
anderer Verkehrsteilnehmer.
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Tripel-As
Registrierungsdatum: 15.02.2005
Wohnort: CH: Wettswil (ZH)
Auto: Toyota Highlander Hybrid
Zitat
Original von Speedsta79
wennde es legal willst und nich blenden willst ja
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Tripel-As
Registrierungsdatum: 15.02.2005
Wohnort: CH: Wettswil (ZH)
Auto: Toyota Highlander Hybrid
Zitat
Original von Speedsta79
woodman leider gibt es prüfer die keine ahnung haben und das eintragen. jede politesse (überspitzt gesagt) kann das aber wieder austragen lassen
der witz ist die ganzen xenon-kit brenner haben schonmal kein e-zeichen was das 1. problem darstellt. das 2. problem ist der halogenscheinwerfer - denn dieser ist nicht für xenon brenner zugelassen (meistens steht die h-fassung ja auch aufm scheinwerfer drauf. 3. problem ist die automatische leuchtweitenregulierung und das 4. die automatische reinigungsanlage.
erst wenn alles erfüllt ist ist eine legale eintragung erst denkbar