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Abarth16v

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1

Montag, 22. Juni 2009, 21:07

Probezeit verlängert, 2.mal geblitzt

Servus jungs,


unzwar wurde ich letztes jahr geblitzt !
meine probezeit wurde schon um 2 jahre verlängert, aufbauseminar hab ich auch absolviert, muss aber mein führerschein NOCH für einen monat abgeben :ugly:

aber heute wurde ich auf der autobahn 100er zone mit ca.160 geblitzt :bash: :heul:



wisst ihr was auf mich zu kommen wird?

nochmals fahrverbot ? oder nur eine Verwarnung?

bitte lasst kommentare wie, selber schuld, dies und das weg, hatte es eilig zum krankenhaus :thumb:

im Bußgeldkatalog steht:

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.


bitte hilft mir mal weiter :rolleyes:
mfg

mischmisch

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2

Montag, 22. Juni 2009, 21:11

es wird dir wohl das passieren was da steht...

genau das is mir nämlich auch passiert, nach ner nachschulung, 3 punkten usw bin ich mit 140 auf ner landstrasse gelasert worden: 120euro und ne empfehlung zum sogenannten idiotentest ^^

Abarth16v

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3

Montag, 22. Juni 2009, 21:14

Also mein lappen geht dann nicht noch einmal weg?


nur verwarnung und geldstrafe ?

shopper

Haudegen

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4

Montag, 22. Juni 2009, 21:33

klar geht der lappen weg....
60km/h zu schnell....
da kommste nich mit ner verwarnung davon...
wäre ja noch schöner X(
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Punto60Cult

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5

Montag, 22. Juni 2009, 21:36

Hi

Ich denk auch das der Lappen nochma weg ist. 60 drüber außerhalb bedeutet Punkte und abgeben.

Sebastian

PS: Du solltest echt ma drüber nachdenken warum die Schilder da stehen und die wenigstens einigermaßen dran halten. 120 bei erlaubten 100 verstehe ich ja noch, aber 160 :hmm:
Ich Suche:
- Lackierte Stoßstangen

Ich Biete:
- Router Ausverkauf
@ 188 tkm

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Punto60Cult« (22. Juni 2009, 21:37)


Abarth16v

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6

Montag, 22. Juni 2009, 21:38

aber im Bußgeldkatalog steht,


wenn man in der verlängerten Probezeit nocheinmal punkte bekommt, dann bekommt man eine Verwarnung



beim dritten mal ist er dann ganz weg, und man muss alles von vorne anfangen



ich bin in der verlängerten Probezeit, und wurde jetzt zum nocheinmal geblitzt, habe punkte bekommen...


dann heißt es wie oben beschrieben, nur eine Verwarnung?

Abarth16v

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7

Montag, 22. Juni 2009, 21:39

Zitat



PS: Du solltest echt ma drüber nachdenken warum die Schilder da stehen und die wenigstens einigermaßen dran halten. 120 bei erlaubten 100 verstehe ich ja noch, aber 160 :hmm:


auf solche kommentare kann ich verzichten


wenn jemand im krankenhaus liegt, und du hast eilig, weil er/sie eine ernsthafte krankheit hat ;) und es nicht so gut aussieht, würdest du genau so fahren, ohne nachzudenken

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Abarth16v« (22. Juni 2009, 21:40)


Markus

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Sash

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9

Montag, 22. Juni 2009, 21:41

Na, wenn jeder nur ne Verwarnung bekommt, würde sich ja keiner mehr an die Regeln halten :gaga:

Ist nur mal so, auch wenn man es eilig hat, die Verkehrsregeln gelten trotzdem, und wie schon gesagt, bissl drüber is ja nit schlimm, aber direkt 60, da is man halt selber schuld.

Abarth16v

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10

Montag, 22. Juni 2009, 21:43

http://www.bussgeldkataloge.de/


hier hab ich nachgeschaut

@sash

lies dir mal oben durch warum ich schnell gefahren bin ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Abarth16v« (22. Juni 2009, 21:45)


Nin0

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11

Montag, 22. Juni 2009, 21:44

Auch wenn du keine Probezeit mehr hättest und du 60km/h zu schnell gewesen wärst, wäre der Führerschein für ne Weile weg (nach der Probezeit "darf" man glaub außerhalb der Ortschaft 40km/h zu schnell sein, ohne den Führerschein abgeben zu müssen!?). Also geh ich mal davon aus, dass du ihn mit 60km/h IN der Probezeit sowieso abgeben musst.

Aber wenn du sagst du musstest ins Krankenhaus...wars denn ein Notfall oder so? Vllt kann man da was machen... <--Edit: das hat sich in dem Fall erledigt^^
ZU VERKAUFEN:

Gerissene Merkur Frontlippe für den Punto 2a 3T & MS-Design Seitenschweller (müssen frisch lackiert werden) Beides zusammen: 105€ VHB

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nin0« (22. Juni 2009, 21:46)


Abarth16v

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12

Montag, 22. Juni 2009, 21:46

das glauben die doch niemals :D

shopper

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13

Montag, 22. Juni 2009, 21:49

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 240 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.
Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar
absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.




auf das rot kannste dich verlassen...
des in orange betrifft nur die verlängerung...
wobei das könnte auch von der art des vestosses abhängen den du zuvor begangen hast...
wars das gleiche...??? denn gut nacht
Fehlende PS werden durch Wahnsinn kompensiert. :gaga:

Quench

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14

Montag, 22. Juni 2009, 21:50

OFFTOPIC

Zitat

Original von Abarth16v
wenn jemand im krankenhaus liegt, und du hast eilig, weil er/sie eine ernsthafte krankheit hat ;) und es nicht so gut aussieht, würdest du genau so fahren, ohne nachzudenken

das doofe daran ist nur das ca. 95% aller notfall-raser diese begründung haben :catch:
ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen ... :pfeif:

wie oben schon geschrieben wurde: bei 20km/h zu schnell ist das absolut kein ding.
aber 60 ??? :eek:

Join the resistance!

Markus

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15

Montag, 22. Juni 2009, 21:50

Zitat





ANKLICKEN!!!

Da ist alles gesagt.


A-Verstoß nach Aufbauseminar: Keine weitere Sanktion aufgrund der Probezeit. Nur schriftliche Verwarnung.

Sanktion wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung:
265Euro Strafe
4 Punkte
1 Monat Fahrverbot

Wenn im ersten Bußgeldbescheid Regelfahrverbot angekündigt und der zweite Blitzer innerhalb eines Jahres war:
Verdoppelung des Bussgeldes
Regelfahrverbot 1Monat

Abarth16v

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16

Montag, 22. Juni 2009, 21:57

Jungs,

es war eine 2 Spurige Schnellstraße nach Stuttgart !!

wärs eine Landstraße würd ichs nicht so übertreiben, :thumb:

solche kommentare abzugeben, ohne zu wissen wieso weshalb warum, bringt auch nichts,

mittlerweile gehen mir diese ganzen leute auf die nerven, die meinen, immer jemanden verhaltens schlecht zu reden. Wir sind hier im gb und nicht in einem Kirchenboard, wo man sowas sünde nennen würde

wieso tadelt ihr nicht die leute anderswo, das interessiert nämlich niemande, wie man sich zu verhalten hat oder auch nicht


wärs keine ernsthafte situation, wär ich auch nach regeln gefahren


ist nichts böse gemeint, aber es geht einen auf die nerven, wenn man nen stressigen tag hatte, nach hilfe und rat bittet, aber solche kommentare abbekommt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Abarth16v« (22. Juni 2009, 22:03)


Scorpion

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17

Montag, 22. Juni 2009, 22:05

es wurde doch schon nachgewiesen, das rasen keine große zeiteinsparung bringt. man "spart" nur an der dicke des eigenen Geldbeutels beim tanken. :D


fährt man so, wie angegeben, verliert man im höchstfall auf 100 km in etwa 5 min. mehr macht es nicht aus. und schnell fahren sollte man auf einer rennstrecke und nicht im straßenverkehrt. Sonst liegt man selbst schneller im KH als einem lieb ist.

$teppi

Suchtbolzen

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18

Montag, 22. Juni 2009, 22:30

Denke die "Verwarnung" wird sein, dass du net nochmal zum Seminar od. so musst. Die normalen Kosten und Folgen deines Vergehens wirst du tragen müssen wie jeder anderer + eventuelle mehrkosten da es in kurzer Zeit ein weiterer Verstoß war.

Sprich nen Haufen Geld, die Punkte und das Fahrverbot (denke ehr 2 Monate) wirst du hinnehmen und tragen müssen... und dann heißts zusammenreißen für den Rest der Probezeit.

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19

Dienstag, 23. Juni 2009, 16:30

Zitat

Original von Abarth16v
Jungs,

es war eine 2 Spurige Schnellstraße nach Stuttgart !!

ahja, 2spurig...

wärs eine Landstraße würd ichs nicht so übertreiben, :thumb:

solche kommentare abzugeben, ohne zu wissen wieso weshalb warum, bringt auch nichts,

ich weiss warum, weil ich alle Beiträge lese bevor ich was poste... bist du der Arzt oder warst du im Krankenwagen unterwegs? Hat es irgendjemanden geholfen das du 10Minuten vorher da warst?

mittlerweile gehen mir diese ganzen leute auf die nerven, die meinen, immer jemanden verhaltens schlecht zu reden. Wir sind hier im gb und nicht in einem Kirchenboard, wo man sowas sünde nennen würde


wieso tadelt ihr nicht die leute anderswo, das interessiert nämlich niemande, wie man sich zu verhalten hat oder auch nicht


wärs keine ernsthafte situation, wär ich auch nach regeln gefahren


ist nichts böse gemeint, aber es geht einen auf die nerven, wenn man nen stressigen tag hatte, nach hilfe und rat bittet, aber solche kommentare abbekommt


wenn du was gegen solche Aussagen hast, schreib dann bitte nix in einen Forum rein...
ansonsten weiss ich nun nich mehr wer dir hier helfen kann, du hast doch schon die Antwort in deinem 1. Beitrag kopiert:
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.

... auch diese Sätze hast du sicherlich schonmal gehört wenn du auf der Nachschulung warst...
nix....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Italo_One« (23. Juni 2009, 16:32)


Origin$nake

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20

Dienstag, 23. Juni 2009, 17:32

Zitat

Original von Abarth16v

wenn jemand im krankenhaus liegt, und du hast eilig, weil er/sie eine ernsthafte krankheit hat ;) und es nicht so gut aussieht, würdest du genau so fahren, ohne nachzudenken


Schon mal drüber nachgedacht, das du durch dein zu schnelles Fahren, ins Krankenhaus, auch andere Leute in dieses bringen kannst??

Wenn du nämlich nicht mehr rechtzeitig bremsen kannst und dann nen Crash baust....

Wer solche Fragen stellt und dann auch noch erwartet, das man keine Kommentare dieser Art zurück bekommt....... nene kann ich net verstehen.....
Gruß..
origin$nake :drive:

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