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  • »Meister Lampe« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:24

§ Innenraumbeleuchtung

Kann mir jemand sagen ob es in der STVZO oder in einem andern gesetzt die innerraum beleuchtung erwähnt wird.
Fiat Freunde Karlsruhe


Ich bin klug, schön und gebildet, doch das Beste ist meine grenzenlose Bescheidenheit!

deLiRio

Doppel-As

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2

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:37

mit Sicherheit,

was halt bekannt ist, das überhalb der Konsole sprich ab den Fenstern, keine farbige Beleuchtung sein darf.

Und ansonsten darf auch nichts farbiges von innen nach außen sichtbar sein.
Also es darf nix rausleuchten

Blue_Bravo

Tripel-As

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3

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:40

nicht das ich wüßte!
Gras wächst auch nicht schneller, wenn man dran zieht!

  • »Meister Lampe« ist der Autor dieses Themas

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4

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:44

Zitat

Original von Kloaner
mit Sicherheit,

was halt bekannt ist, das überhalb der Konsole sprich ab den Fenstern, keine farbige Beleuchtung sein darf.

Und ansonsten darf auch nichts farbiges von innen nach außen sichtbar sein.
Also es darf nix rausleuchten


Wo steht das?
So was wäre mal ein anfang.
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5

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:45

Ich hab grad mal die STVZO und die STVO durchforstet:
Da geht's rein um die Beleuchtung, die außen am
Auto ist
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zuendler

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6

Freitag, 1. Oktober 2004, 16:45

aaaa... auch im stand? meinen innenleuchte ist nämlich rot...
gruss

zuendler

www.zuendler.com



-ist der Block noch kalt, gib ihm sechseinhalb.
-gib ihm acht und die Werkstatt lacht.

tiporosso

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7

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:03

Mir hat der Tüv gesagt über die Serienmässige Innenbeleuchtung gibt es keine Paragraphen bzgl. Farbe etc.!Desweiteren dürfen Leuchten die im Innenraum verbaut sind,nicht blenden,weder Fahrer noch andere Verkehrsteilnehmer,d.h. wenn die weisse Serienbel. keinen blendet,macht das auch die selbe Birne inner andern Farbe nicht!Aussage meines Prüfers!

Ne andere Frage,gibts die komplette STVO bzw. STVZO wo diese ganzen Sachen drinstehn irgendwo als PDF oder so?

dr.zoidberg23

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8

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:11

ein polizist hat mir mal erklärt. dass des zwar stimmt, dass man eigentlich nur nicht geblendet werden darf...

...ob man geblendet wird oder nicht entscheidet dann im zweifelsfall erst mal die polizei vor ort

das ist also auch ziemlich relativ
Der Kapitalismus basiert auf der merkwürdigen Überzeugung, dass widerwärtige Menschen aus widerwärtigen Motiven irgendwie für das
allgemeine Wohl sorgen werden.
John Maynard Keynes

WoodmanGT

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9

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:12

Ja gibt es, und zwar hier:

STVZO, STVO etc.


Lecken Sie mich am Ar***!

  • »Meister Lampe« ist der Autor dieses Themas

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10

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:17

Mir geht es nicht um die farbe. Mir geht es nur darum ob die extra irgendwo erlaubt wird.

In der stvzo habe ich auch nur § zu den ausenleuchten gefunden und den 49a Wo drin steht das alle leuchtmittle vorgeschrieben oder für zulässig erklärt sein müssen. Aber ich denke das das nur für ausen zählt danach geht es auch nur um ausen.

Für mich ist es nur wichtig um mit dem polizist zu reden wegen der fussraum beleuchtung.
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tiporosso

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11

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:42

Wie schon gesagt,die Serienmässige Innenleuchte steht unter keinen Bestimmungen!Alles andere darf nicht Blenden!
Fussraumbeleuchtung ist ein Grenzfall,nach aussen blendet die in der Regel nicht,dich als Fahrer aber vieleicht schon,wenn du z.b. Riffelblech drin hast!
Das einzige was denke ich Sinn macht ist die Fussraumbel. mit den Türkontakten zu koppeln,also nur das sie nur im Stand angehn kann,einen Zusatzschalter musst du halt so verbauen das die Grünen ihn nicht sehn!Dann kriegst da glaub ich keine Probleme!Aber das kommt halt auch immer auf den Beamten an!

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12

Freitag, 1. Oktober 2004, 18:50

Das mit dem schalter ist so ne sache. Meine ganze blau ausenbeleuchtung werde ich morgen auf eine funksteuerung umbauen und meine schalter aus der mittelkonsole nehmen weil die da doch ziemlich offensichtlich sind. Weis aber auch keinen wirklich schönen platz dafür. wo ich gut dran komme und man die nicht sieht.
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jayII

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13

Freitag, 1. Oktober 2004, 19:46

Schalter

Also bei meinen Punto hab ich einen nicht belegten Schalter (bzw ne blende) , wo die besseren Versionen die Nebelscheinwerfer einschalten können , wenn ich mir ne Beleuchung mache hol ich mir den passenden Schalter und schalte di Beleuchtung so an .

USA

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14

Freitag, 1. Oktober 2004, 19:49

"Blaues Licht"

Ja, das mit der blauen Innenraumbeleuchtung ist interessant; in der StVZO findet sich dazu konkret auf Anhieb nichts. Die Sache ist jedoch die, dass es zu jedem §§ eine "Erläuterung" im Anhang des Gesetzes gibt. In den Onlinegesetzestexten ist die Erläuterung meistens jedoch nicht vorhanden; leider liegt meine Sammlung in Dortmund, ich werd die Woche mal nachschlagen. Denke mal, dass darin näheres zum Thema Beleuchtung erläutert ist und auch auf den Innenraum "eingegangen" wird.

Im übrigen liegt die Problematik soweit ich weiss nicht bloß in der Gefahr des Blendens anderer Verkehrsteilnehmer bzw. des KfZ-Führers selbst, sondern auch vielmehr darin, dass z.B. blaues (Blink-) Licht im Strassenverkehr Feuerwehr, Rettungsdiensten und der Polizei (und noch einigen mehr..) vorbehalten ist. Tauchte es öfter in der Öffentlichkeit auf, so verlöre es die besondere Aufmerksamkeit, die es bei den Verkehrsteinehmern hervorrufen soll, was zu verspätetem Reagieren usw. führen würde.

Wie gesagt, mit §§ kann ich mich gerade nicht untermauern, ich werd das nach Möglichkeit bald nachholen


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tiporosso

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15

Freitag, 1. Oktober 2004, 20:17

@USA Das was du scheibst stimmt schon mit den blauen Blinkkichtern,aber das will ja niemand machen,ausserdem ist das ja die Beleuchtung aussen,Innen ist wiederrum was anderes,ist halt die Frage ob farbiges Innenlicht generell verboten ist,glaub ich aber nich!

Aber unabhängig davon ,das was du schreibst mit den "Reservierten" Farben bezieht sich nur auf Blinklichter,und zwar jegliche Art von Blinklichtern,darf man alle nicht montieren oder hast schonmal gehört das jemand violette Blinklichter aufm Dach hat,nur weil die Farbe noch nicht von was stattlichem Reserviert war?Wohin sollte das auch führen?Dann dürften auch keine rot lackierten Autos mehr rumfahren weil jeder es für ein Feuerwehrauto halten könnte,oder?

USA

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16

Samstag, 2. Oktober 2004, 00:39

Beleg fehlt

@tiporosso

wie gesagt, ich habe keine gesetzliche Gerundlage zur Hand, die ich hier zitieren könnte, ich werd das "nachreichen"...


was die Blinklichter betrifft, so muss festgehalten werden, dass ein im Innenraum blau ausgeleuchtetes Fahrzeug, welches im Rückspiegel eines Vorherfahrenden auftaucht, durch die dazwischen befindlichen Fahrzeuge, landschaftliche sowie bauliche Hindernisse regelmäßig verdeckt wird, wodurch ein scheinbar frequentiell blau blinkendes Licht von hinten naht.
Blau ist gerade deshalb in diesem Zusammenhang so verfänglich, da jeder KfZ Führer verpflichtet ist, herannahenden Einsatzfahrzeugen (sofern mit Horn und Blaulicht fahrend) freie Bahn zu schaffen. Auf ein mit gelbem Blinklicht ausgestattetes Fahrzeug hingegen soll nur aufmerksam gemacht werden, z.B. wegen Überlänge.

Im übrigen sind "Feuerwehrautos" wie du sagtest zwar in gewisser Weise rot, allerdings ist die lackierung ein spezieller Signallack, welcher besonders auffällig ist. Dieser ist wiederum nur für Sonderfahrzeuge zugelassen...


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tiporosso

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17

Samstag, 2. Oktober 2004, 12:29

Will mich da jetzt nicht streiten,ein blau ausgeleuchtetes Fahrzeug wird sicher nicht Geduldet!Genausowenig ein rot,grün oder gelb ausgeleuchtetes!
Das hat aber nix mit der Farbe zu tun sondern mit der ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer!

Aber,bei der aussage meines Tüv-Prüfers geht es ja um die serienmässige Innenraumbeleuchtung,welche im Normalfall nicht so stark ist um den kompletten Innenraum so extrem auszuleuchten das das Licht an irgendwelchen Wänden/Häusern etc. reflektiert wird und dadurch einen Blinklichteffekt erzeugt,diese Innenraumleuchte will ich sehn!

Zur Fussraumbel. hab ich vergessen zu sagen das die ausschliesslich über den Türkontakt laufen darf!Also man während der Fahrt nicht einschalten kann!Ausser man fährt mit offener Türe;-)

Aber unsere Diskussionen bringen alles nix,dadurch das wir Deutschen versuchen alles genau zu regeln und festzulegen entstehen natürlich umso mehr Grauzonen,und genau in dieser Befinden wir uns wenn über die Innenbel. keine Paragraphen existieren!
Da erzählt eim jeder Tüv-Prüfer was anderes,und damit nicht genug,wenn die Grünen dann der Meinung sind das es doch nicht i.O. ist mit den Bel. dann kannst direkt zahlen,auch wenn de beim Tüv warst und gefragt hast!

USA

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18

Samstag, 2. Oktober 2004, 13:09

dito

seh ich genauso, es ist einfach so, obwohl es nicht sein kann, dass man dafür keine Bgründung im Gesetz findet, in Deutschland gilt schließlich, "keine Strafe ohne Gesetz" ...

nun ja, aber mal im Ernst, blaue Innenraumbeleuchtung ist eh kompletter Schwachsinn, weil im blauen Licht kaum was zu sehen/lesen ist..


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19

Samstag, 2. Oktober 2004, 21:46

Ich höre immer nur die fussraum beleuchtung darf nur bei offener tür angehen. Ich würde aber sagen die fussraum beleuchtung ist für mich eine andere variante einer innenraum beleuchtung also darf ich die im stand immer an machen. "Nur mal so als behauptung von mir"

Das ist so mein gedanke, kann mir da jetzt jemand sagen wo irgendwas dazu steht das der gedanke falsch sein könnte. Aber bitte nicht mein tüv mensch sagt ich brauche gesetzes text.
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tiporosso

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20

Sonntag, 3. Oktober 2004, 10:56

@meister Lampe:

Wenn dein Tüv Mensch was aufm Kasten hät könnt er dir das eigentlich sagen,was mir jetzt noch einfällt,frag doch mal den Tuning-TV Tüvprüfer,heisst glaub DR.Tüv,findest du auf www.dr-tuning.tv

Dem kannste ne Mail mit deinem Problem schicken,der beantwortet das meistens ziemlich kompetent und kann dir dann auch gleich die Gesetzlichen Grundlagen geben!