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BluePunto

Lebende Foren Legende

Beiträge: 1 585

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21

Sonntag, 3. Oktober 2004, 11:11

Zitat

Original von USA
...
Blau ist gerade deshalb in diesem Zusammenhang so verfänglich, da jeder KfZ Führer verpflichtet ist, herannahenden Einsatzfahrzeugen (sofern mit Horn und Blaulicht fahrend ) freie Bahn zu schaffen.
...

Genau das ist es ja. Wenn ein Einsatzfahrzeug hinter dir fährt, schalten die sowieso das Horn an. Oder hast du schon mal gesehen, das ein Rettungswagen der zum einsatz muss nur mit blinklicht fährt wenn vor ihm ne Schlange Autos fährt. Das machen die ja auch wenn diese besagte Schlange schon auf die Seite fährt. Deshalb ist es ja eigentlich blödsinn die Farben zu verbieten. Weil welcher Fahrer der ne blaue oder anders farbige UBB verbaut hat, baut sich noch so ein Horn ein?

Jojo

Doppel-As

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22

Sonntag, 3. Oktober 2004, 11:26

damals im cfi1 hatten wir mal ne ähnliche diskussion in der schlussfolglich das fazit erging, dass fussraumbeleuchtung erlaubt ist (glaube auch während der fahrt), solange das licht nicht über die untere sitzkante strahlt. Also denke ich dass eine kaltlichtkathode kaum stress macht, immerhin strahlt damit nichts nach außen oder in das gesicht des fahrers strahlt. Sollte man aber einen riffelblechboden oder ähnliches haben sieht die sache natürlich schon wieder anders aus.

Andrerseits ist es für mich unvorstellbar dass nichts in der STVO geregelt steht?! die deutschen sind doch sonst so gesetzesgeil ?(
Gruß, Jojo

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23

Sonntag, 3. Oktober 2004, 13:23

Also ich habe jetzt mal diesem DR tüv geschrieben mal sehen was ich zurück bekomme.
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24

Sonntag, 3. Oktober 2004, 14:26

aber kaltlichtkathoden haben ja kein ece-prüfsiegel, sondern nur ein ce-zeichen. reicht das für den innenraum, oder ist dann auch die betriebserlaubnis erloschen?

SchkOap

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25

Sonntag, 3. Oktober 2004, 17:28

fakt ist das kein Licht ob farbig oder nicht von aussen sichtbar sein sollte, sofern ihr nicht gerade die Leselampen anmacht, aber die sollten ja bekanntlicherweise bei der Fahrt auch aus bleiben.
Fussraumbeleuchtung ist ok, solange das Licht nicht so Hell ist, das das gaze Auto strahlt. :sad:
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26

Sonntag, 3. Oktober 2004, 17:57

Schkoap: Und wo steht das mit der fussraum das man das darf.

@cruiser2 wegen dem zeichen. Ich weis nicht wie es bei denem auto ist kannst aber mal schauen meine lese leuchte hat kein zeichen das sichbar angebracht ist. Wenn innen irgendwo was auf dem gehäuse ist weis ich nicht aber ausen ist nichts und wenn ich mich richtig erinnere muss sowas gut sichtbar angebracht sein
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27

Sonntag, 3. Oktober 2004, 20:59

hm, ich werd dann morgen auch mal auf meiner lampe schauen, aber eigentlich muss ja jedes elektronikteil ein ece-prüfsiegel haben, sonst gibts von den grünen auf die finger...

gibt ja neonröhren mit ece, aber dummerweise keine ccfl´s :bash:

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28

Montag, 4. Oktober 2004, 13:52

Habe das als antwort von dem doctor tüv bekommen

G[drtuev.de] rundsätzlich ist eine Fußraumbeleuchtung möglich ( egal welche Farbe ) solange diese nicht nach aussenstrahl und die Sicht des Fahrers nicht beeinlußt. Diese ist dann in dieser Form nicht
abnahmepflichtig


aber zu den von mir noch gefragten § hat er nichts geschrieben
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